Der Energieausweis dient der Bewertung von Gebäuden. Durch den Energieausweis wird ersichtlich wie viel Energie pro Quadratmeter verschiedene Wohnungen oder Häuser benötigen um behaglich über das Jahr zu kommen. Er dient dem Vergleich und man kann einschätzen mit welchen Energiekosten man rechnen muss. Er ist vergleichbar mit der Bewertung von Leuchtmitteln und Kühlschränken, mit dem Vorteil etwas mehr Informationen zu erhalten als nur die Einstufung in eine Effizienzklasse.
Ausstellung
Bei Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden ist nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) ein Energiebedarfsausweis (Energieausweis) zu erstellen. Einem potenziellen Käufer, Mieter, Pächter einer Wohnung oder Teileigentums ist auf Verlangen unverzüglich ein Energieausweis zugänglich zu machen (§ 16 Abs. 2 EnEV). Für öffentlich genutzte Gebäude (größer 500 m²) sieht die EnEV eine Pflicht zur Ausstellung und zum Aushang von Energieausweisen vor.
Energiebedarf als Grundlage (Bedarfsausweis)
Energieausweise bei Neubau oder Änderung von Gebäuden und bei alten Bestandsgebäuden (Bauantrag vor 1. November 1977), welche nicht die Wärmeschutzverordnung vom 1. November 1977 einhalten, sind auf der Grundlage des Energiebedarfs zu erstellen. Hier geht’s zum Gesetzestext Grundsätze des Energieausweises .
Hinweis: Der Bedarfsausweis wird auf Grundlage von genormten (Normrandbedingungen) Bedingungen erstellt, er lässt Vergleiche zu, da hier das Nutzerverhalten nicht mit Berücksichtigt wird.
Energieverbrauch als Grundlage (Verbrauchsausweis)
Der Verbrauchsausweis kann für Gebäude erstellt werden die nach dem 1. November 1977 ihren Bauantrag erhielten. Der Verbrauchsausweis muss auf der Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs erstellt werden. Dazu muss der witterungsbereinigte Energieverbrauch angegeben werden.
Hinweis: Der Verbrauchsausweis ist stark vom Nutzerverhalten abhängig, wenn ein Nutzer beispielsweise immer im Januar Verreist so wird der Verbrauchsausweis positiver ausfallen, denn im Januar ist von erhöhten Heizmittelverbrauch (Öl, Gas, Holz) auszugehen.
Aussagen der Urkunde
Primärenergiebedarf
Dieser Wert soll die Umweltverträglichkeit der Energienutzung des Gebäudes signalisieren. Dies kann dann irreführend sein, wenn umweltverträgliche Energieträger wie beispielsweise Holz in unsanierten Gebäuden eingesetzt werden. Hier geht eine relativ gute Umweltverträglichkeit mit eventuell hohen Kosten einher.
Endenergiebedarf
Der Endenergiebedarf ergibt sich aus einer theoretischen Berechnung für das Gebäude. Ein niedriger Bedarf kann durch gute Wärmedämmung, Fenster mit Wärmeschutzverglasung, eine effiziente Anlagentechnik und eine effiziente Anlagensteuerung und Überwachung erreicht werden.
Energieverbrauchskennwert
Dieser Wert wird aus realen Verbrauchswerten der letzten drei Jahre errechnet. Deshalb spiegelt dieser Wert in Verbindung mit dem Energieträger und dem Klimafaktor des Standortes auch die Energiekosten des gesamten Gebäudes für den zurückliegenden Zeitraum wider.